E-Rechnung bei der Kolibri 360 GmbH

Informationen für unsere Kunden und Geschäftspartner

Kolibri360 stellt den Rechnungsversand ab 01.01.2027 auf elektronische Rechnungen um. Damit setzen wir die gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnung um und schaffen zugleich die Voraussetzungen für eine effizientere und weitgehend automatisierte Rechnungsverarbeitung.

Für unsere Rechnungsstellung in der Verlagsauslieferung und im Barsortiment setzen wir vorrangig auf ZUGFeRD. Damit folgen wir auch der Empfehlung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die im April 2026 in einem Whitepaper zur E-Rechnung veröffentlicht wurde.

Was müssen Sie tun?

In vielen Fällen müssen Sie zunächst nichts tun.

Wenn uns bereits eine E-Mail-Adresse für Sie vorliegt, informieren wir Sie vor der Umstellung darüber, an welche bei uns hinterlegte Adresse wir Ihre E-Rechnungen künftig versenden werden.

Möchten Sie für den Empfang Ihrer E-Rechnungen eine andere E-Mail-Adresse nutzen, können Sie uns diese anschließend mitteilen.

Kunden, für die uns noch keine E-Mail-Adresse vorliegt, werden von uns gesondert kontaktiert.

Das Wichtigste für Sie auf einen Blick

ZUGFeRD ist unser bevorzugtes E-Rechnungsformat. Das Format kombiniert strukturierte, maschinenlesbare Rechnungsdaten mit einer menschenlesbaren PDF-Darstellung. Rechnungen können dadurch automatisiert verarbeitet und gleichzeitig wie ein gewohntes PDF angezeigt und geprüft werden.

Für den Versand unserer ZUGFeRD-Rechnungen per E-Mail benötigen wir von Ihnen eine geeignete E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang.

Gesetzliche Grundlage der E-Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung wird schrittweise eingeführt.

Für die Einführung gelten Übergangsfristen: Seit 01.01.2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.

  • Ab 01.01.2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen für inländische B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab 01.01.2028: Die E-Rechnung wird grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze verpflichtender Standard.

Grundlage sind § 14 UStG und die europäische Norm EN 16931. Die E-Rechnung ermöglicht eine stärkere Automatisierung, reduziert manuelle Arbeit und vereinfacht die Verarbeitung von Rechnungsdaten.

Warum wir auf ZUGFeRD setzen.

ZUGFeRD verbindet die Vorteile strukturierter Rechnungsdaten mit einer vertrauten PDF-Darstellung. Das erleichtert sowohl die automatisierte Verarbeitung als auch die Prüfung durch den Rechnungsempfänger.

Die wichtigsten Vorteile:

  • gesetzeskonforme E-Rechnung nach den aktuellen Vorgaben
  • automatisierte Verarbeitung in ERP- und Buchhaltungssystemen
  • gewohnte PDF-Darstellung für Prüfung und Archivierung
  • weniger manueller Aufwand und höhere Prozesssicherheit

Auch die XRechnung unterstützen wir in der Verlagsauslieferung. Wenn Sie aufgrund von organisatorischen oder rechtlichen Vorgaben auf dieses Format angewiesen sind, stellen wir Ihnen Ihre Rechnungen gerne als XRechnung zur Verfügung.

Bestehende EDI-/EANCOM-Schnittstellen bleiben bestehen

Für Geschäftspartner, mit denen bereits elektronische Rechnungsprozesse über EDI/EANCOM eingerichtet sind, ändert sich grundsätzlich nichts. Bestehende, entsprechend ausgestaltete Schnittstellen können weiterhin genutzt werden und die gesetzlichen Anforderungen an die E-Rechnung erfüllen.

Gerade bei größeren Rechnungsmengen bleibt EDI/EANCOM ein besonders effizienter und bevorzugter Übertragungsweg, da Rechnungsdaten automatisiert und in großen Mengen verarbeitet werden können.

Fragen zur Umstellung?

Bei Fragen zur Umstellung auf E-Rechnungen für das Barsortiment wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten Ansprechpartner in unserem Haus.

 Für Fragen zur E-Rechnung in der Verlagsauslieferung erreichen Sie uns unter:
e-rechnung.va@kolibri360.de

 Wir unterstützen Sie gerne.